Vorschriften

Gesetze und Vorschriften

Umweltgesetz Nr. 2872

Dies ist die wesentliche Rechtsgrundlage für sämtliche unserer Tätigkeiten in der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft. Die Vermeidung von Umweltbelastungen sowie das Verursacherprinzip werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben konsequent umgesetzt.

Abfallwirtschaftsverordnung

Es schafft den rechtlichen Rahmen für die Einstufung, die Dokumentation, den genehmigten Transport sowie die Annahmekriterien der Anlagen – und zwar über den gesamten Prozess hinweg, von der Abfallentstehung bis zur Entsorgung.

Zero-Waste-Verordnung

Bei den Projekten, die wir gemeinsam mit Kommunen und öffentlichen Einrichtungen durchführen, sind die Prozesse der Abfalltrennung an der Quelle und der Wiedereingliederung in die Kreislaufwirtschaft gesetzlicher Standard.

Verordnung über die Kontrolle der industriellen Luftverschmutzung

Die gesetzlichen Grenzwerte für Emissionskontrollen und Filtersysteme in unseren Recyclinganlagen und an unseren Betriebsstandorten unterliegen den Bestimmungen dieser Verordnung, die im Informationssystem für Rechtsvorschriften des Präsidentenamtes veröffentlicht wurde.

Gesetz über das öffentliche Auftragswesen Nr. 4734

Alle Ausschreibungen und Vergabeverfahren für die Stadtreinigung, die wir als Auftragnehmer für Kommunen und lokale Verwaltungen durchführen, werden gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes abgewickelt und verwaltet.

Verordnung über umweltrechtliche Genehmigungen und Zulassungen

Es handelt sich um eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die Umweltschäden zu begrenzen, die Unternehmen im Zuge ihrer Betriebstätigkeit verursachen können. Sie fasst sämtliche umweltrechtlichen Genehmigungen für Anlagen – etwa für Luftemissionen, Abwassereinleitungen, Lärmschutz und Abfallbewirtschaftung – unter einem Dach zusammen.

Verordnung über die Beförderung von Abfällen auf der Straße

Der Transport von gefährlichen, medizinischen und speziell behandelten Abfällen, die im Zuge industrieller Tätigkeiten in Fabriken anfallen, von den Produktionsstätten zu den Entsorgungsanlagen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Das vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erlassene Kommuniqué über den Straßentransport von Abfällen legt die technischen und rechtlichen Standards für den Transport dieser Abfälle fest.

Diese Regelung basiert auf dem Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung von Abfallerzeuger (Fabrik), Transportunternehmen und Entsorgungsanlage. Jegliche Nichteinhaltung der Vorschriften in einer beliebigen Phase des Prozesses führt zu einer gemeinsamen rechtlichen und administrativen Verantwortung der beteiligten Parteien.

Verordnung zur Reinhaltung der Gewässer

Dies ist die grundlegende Vorschrift, welche die rechtlichen und technischen Prinzipien für den Schutz und die optimale Nutzung der unter- und oberirdischen Wasserressourcen des Landes sowie für die Vermeidung von Gewässerverschmutzung festlegt. Das in den Betriebsbereichen und an den Waschanlagen der Fahrzeuglogistik anfallende saubere Wasser sowie potenzielle Abwasserströme werden unter strikter Einhaltung der Normen dieser Vorschrift und der Grundsätze für Abwasserinfrastrukturanlagen bewirtschaftet und geleitet, um die aufnehmenden Gewässer zu schützen.

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