1. Unser Unternehmen unterhält die erforderlichen Kanäle, internen Verfahren sowie administrativen und technischen Vorkehrungen gemäß Artikel 12 des KVKK (Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten), um die Rechte der betroffenen Personen zu prüfen und ihnen die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
2. Wenn betroffene Personen schriftliche Anträge bezüglich der unten aufgeführten Rechte an unser Unternehmen richten, bearbeitet unser Unternehmen den Antrag kostenlos, schnellstmöglich und spätestens innerhalb von dreißig Tagen, abhängig von der Art des Antrags. Sollte der Vorgang jedoch zusätzliche Kosten verursachen, berechnet unser Unternehmen eine Gebühr gemäß dem von der Behörde für den Schutz personenbezogener Daten festgelegten Tarif. Betroffene Personen haben das Recht:
3. In diesem Zusammenhang sind betroffene Personen verpflichtet, ihre Anträge bezüglich der Anwendung des Gesetzes (Art. 11) zunächst an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu richten. Das Gesetz sieht für Anträge zum Schutz personenbezogener Daten ein gestuftes Antragsverfahren vor.
4. Betroffene Personen müssen sich zunächst an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen wenden, um ihre Rechte auszuüben. Eine Beschwerde kann erst dann bei der Behörde eingereicht werden, wenn dieser Weg zuvor ausgeschöpft wurde.
5. Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss auf den Antrag der betroffenen Person innerhalb von 30 Tagen reagieren. Betroffene Personen, deren Anträge abgelehnt werden, die die Antwort als unzureichend erachten oder die innerhalb der genannten Frist keine Antwort erhalten, können ihr Recht wahrnehmen, Beschwerde bei der Behörde einzureichen.
6. Die Möglichkeiten zur Antragstellung beschränken sich auf die schriftliche Einreichung, die Einreichung mittels qualifizierter elektronischer Signatur sowie die Einreichung per Fax. Anträge, die dem Unternehmen über einen dieser Kanäle zugehen, werden vom für die Verarbeitung Verantwortlichen geprüft.
7. Das diesbezügliche Recht der betroffenen Person genießt in erster Linie verfassungsrechtlichen Schutz; letztlich ist der für die Verarbeitung Verantwortliche verpflichtet, rechtmäßig auf an ihn gerichtete Anträge zu reagieren, sofern diese unter Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens gestellt wurden. Folglich kann sich der für die Verarbeitung Verantwortliche der Antwortpflicht nicht entziehen.
8. Gemäß Artikel 6 des Kommuniqués über die Verfahren und Grundsätze für Anträge an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen ist dieser verpflichtet, alle erforderlichen administrativen und technischen Maßnahmen zu ergreifen, um Anträge von betroffenen Personen im Rahmen dieses Kommuniqués wirksam sowie in Übereinstimmung mit dem Gesetz und dem Grundsatz von Treu und Glauben zu bearbeiten und abzuschließen. Dementsprechend hat der für die Datenverarbeitung Verantwortliche den Antrag entweder anzunehmen oder unter Angabe der Ablehnungsgründe abzulehnen. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche teilt der betroffenen Person die Antwort schriftlich oder auf elektronischem Wege mit.
9. Die schriftliche Antwort muss Folgendes enthalten:
a. Angaben zum für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder dessen Vertreter,
b. Vor- und Nachname des Antragstellers; bei Staatsangehörigen der Republik Türkei die Identitätsnummer (T.R.-Identitätsnummer); Staatsangehörigkeit (bei Ausländern); Passnummer oder Identitätsnummer (sofern zutreffend); Anschrift des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes als Zustelladresse; E-Mail-Adresse als Zustelladresse (sofern zutreffend) sowie Telefon- und Faxnummern,
c. Gegenstand des Antrags,
d. Erläuterungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zum Antrag.
10. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche bearbeitet die im Antrag enthaltenen Anliegen unentgeltlich, schnellstmöglich und spätestens innerhalb von dreißig Tagen, abhängig von der Art des Antrags. Sollte der Vorgang jedoch zusätzliche Kosten verursachen, kann die in Artikel 7 festgelegte Gebühr erhoben werden.
11. Wird dem Antrag der betroffenen Person stattgegeben, erfüllt der für die Datenverarbeitung Verantwortliche die Anforderungen des Antrags schnellstmöglich und informiert die betroffene Person darüber.
12. Unser Unternehmen unterhält ein System, das sicherstellt, dass im Falle einer rechtswidrigen Erlangung personenbezogener Daten – die gemäß Artikel 12 des KVKK verarbeitet werden – durch Dritte, der betroffene Inhaber der personenbezogenen Daten sowie der KVK-Ausschuss schnellstmöglich über diesen Sachverhalt benachrichtigt werden.