RICHTLINIE ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT IM UMGANG MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN

I. VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG VON KVKK UND ISMS-VERTRAULICHKEIT

Diese Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten und zur Informationssicherheit legt die Grundsätze fest, die von Beysu Global Enerji Anonim Şirketi bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. Sie beschreibt die Verpflichtungen des Unternehmens zum Schutz personenbezogener Daten gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften – insbesondere dem Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) – sowie den Anforderungen des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach ISO 27001, um die Einhaltung internationaler Standards zu gewährleisten.

Das Unternehmen verpflichtet sich, gemäß den Verfahren zu handeln, die im Rahmen seiner Richtlinie für den Schutz personenbezogener Daten und das Informationssicherheits-Managementsystem implementiert wurden.

II. ZWECK DER RICHTLINIE

Der Hauptzweck dieser Richtlinie besteht darin, die Grundsätze für die Methoden und Prozesse festzulegen – im Einklang mit den Anforderungen des Informationssicherheits-Managementsystems –, die das Unternehmen bei der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten anwendet.

III. GELTUNGSBEREICH DER RICHTLINIE

Diese Richtlinie erstreckt sich auf alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den vom Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf das Informationssicherheits-Managementsystem.

Wir gewährleisten jederzeit ein Höchstmaß an Schutz für personenbezogene Daten und Unternehmensinformationen, indem wir die mit den Zielen der Informationssicherheit verbundenen Anforderungen und Erwartungen erfüllen.

Wir arbeiten unter Einhaltung internationaler Standards sowie aller relevanten Gesetze, Vorschriften und Rechtsnormen, insbesondere des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten. Wir streben danach, durch einen ausgewogenen Ansatz und Zusammenarbeit die kontinuierliche Zufriedenheit unserer Mitarbeiter, Lieferanten, Geschäftspartner sowie der Umwelt und der Gesellschaft sicherzustellen, während wir gleichzeitig das Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten und andere geltende gesetzliche Anforderungen gewissenhaft einhalten.

Wir wahren ein Höchstmaß an Informationssicherheit – insbesondere im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten –, indem wir die entsprechenden Anforderungen und Ziele erfüllen.

Wir verbessern unser System kontinuierlich, indem wir die Anforderungen des Informationssicherheits-Managementsystems sowie alle Prozesse, die unseren Erfolg und unsere Qualität beeinflussen – einschließlich geltender Gesetze und Vorschriften –, einhalten.

Wir kommunizieren unsere Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten und zur Informationssicherheit an die relevanten internen und externen Parteien, um sicherzustellen, dass diese umfassend informiert sind.

Diese Richtlinie kann von Zeit zu Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrats geändert werden, sofern dies aufgrund der Vorschriften zu KVKK (Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten) und ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) erforderlich ist oder vom Datenschutzbeauftragten des Unternehmens bzw. dem zuständigen Ausschuss als notwendig erachtet wird. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem KVKK, dem ISMS, den einschlägigen Vorschriften und dieser Richtlinie haben die KVKK-Vorschriften Vorrang.

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