Gemäß dem Umweltgesetz Nr. 2872 und der Abfallbewirtschaftungsverordnung gelten alle Institutionen, Organisationen und Unternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Abfälle erzeugen, als „Abfallerzeuger“. Abfallerzeuger sind verpflichtet, die folgenden gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, um Umweltverschmutzung zu vermeiden und eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren:
Als Abfallerzeuger stehen wir Ihnen mit unserem Expertenteam zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre gesetzlichen Verpflichtungen vollständig, sanktionsfrei und umweltbewusst erfüllt werden. Von der Abholung Ihrer Abfälle mit unseren lizenzierten Fahrzeugen bis hin zur Unterstützung bei den UCBS/MoTAT-Verfahren sind wir Ihr zuverlässiger Lösungspartner bei allen Abläufen.